Drei-Jahresförderung

Die Drei-Jahresförderung dient der mittel- bis längerfristigen Unterstützung Freier Darstellender Kunst. Sie können sich begründen und beziehen auf künstlerisch-ästhetische oder inhaltliche Aspekte, z.B. ein mehrjährig angelegtes Großprojekt, also ein künstlerisches Konzept, sie können verwaltungstechnisch begründet sein (z.B. eine Absicherung der Grundlagenarbeit, also „Basisförderung“) und kulturpolitische Akzente setzen. Diese Instrumente sind zeitgebunden, nicht inhaltlich definiert; Zielvereinbarungen sollen daher die Ausrichtung inhaltlich und quantitativ-qualitativ näher bestimmen.

Die Drei-Jahresförderung unterstützt Theater insbesondere mit dem Ziel der Planungssicherheit, allerdings vorbehaltlich des jährlichen Haushaltsbeschlusses. Sie dient vor allem der Betriebssicherung beispielsweise von Spielstätten oder der Grundförderung kontinuierlicher Ensemblearbeit.

Die Vergabe der Drei-Jahresförderung verläuft mehrstufig: Die antragstellende Institution richtet ihren Antrag innerhalb der geltenden Fristen, inklusive aller notwendigen Unterlagen unmittelbar an die Geschäftsstelle des Theaterbeirates der Stadt Frankfurt am Main; nach dortiger formeller Eingangsprüfung wird der Antrag zur Besprechung dem Theaterbeirat vorgelegt. Der Theaterbeirat spricht darüber Förderempfehlungen insbesondere anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus. Diese Stellungnahmen werden vom Magistrat berücksichtigt, welcher in seine weiterführende Betrachtung insbesondere den gesamtstädtischen Kontext einbezieht. Der Magistrat stellt seinen Fördervorschlag in schriftlicher Form dem Kulturausschuss respektive der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Abstimmung in Form einer Beschlussvorlage bereit.

Die Antragsfrist für Bewerbungen auf Drei-Jahresförderung ab dem 01.01.2027 (Förderzeitraum 2027 – 2029) endet am 01.12.2025 (Ausschlussfrist). Informationen für die konkrete Antragstellung werden ab dem 01.07.2025 bereitgestellt.

Für die Beantragung einer Drei-Jahresförderung sind grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (Vorlage unten)

- einen Kosten- und Finanzierungsplan im vorgegebenen Format (Vorlage unten)

- eine ausführliche Beschreibung der geplanten Neuproduktionen und ggf. der weiteren geplanten Projekte (Wiederaufnahmen, Vermittlungsformate etc.) bzw. eine ausführliche Beschreibung des geplanten Spielstättenbetriebs

- detaillierte Beschreibung des antragstellenden Theaters einschließlich einer Übersicht der bisherigen Produktionen und Projekte sowie biografischer Angaben zu den beteiligten Personen

- einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis (Verwendungsnachweis) des Jahres 2024 (bei bereits geförderten Theatern) bzw. eine Jahresgesamtabrechung des Jahres 2024 (bei bisher nicht geförderten Institutionen)

- eine Kurzbeschreibung der gezeigten Produktionen und Projekte des Jahres 2025 bzw. eine Beschreibung des Spielstättenbetriebs im Jahr 2025 in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht (Umfang: eine Din A4-Seite)

- ggf. Bildmaterial und Presseberichte

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Darstellende Künste unter theaterfoerderung@stadt-frankfurt.de bzw. unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Zuständig für alle organisatorischen Belange und die Kommunikation mit den Beiratsmitgliedern ist das Kulturamt Frankfurt am Main, in dem eine Geschäftsstelle des Theaterbeirates eingerichtet wurde. Die Förderinstrumente und Vergabeverfahren sind in den “Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main“ festgelegt, welche hier zur Verfügung gestellt werden.

Der Fachbereich Darstellende Kunst steht für Fragen gerne zur Verfügung:
Patricia Tratnik, Tel. 069-212-35694, patricia.tratnik@stadt-frankfurt.de
Lina Zehelein, Tel. 069-212-36328, lina.zehelein@stadt-frankfurt.de
Johannes Promnitz, Tel. 069-212-32407, johannes.promnitz@stadt-frankfurt.de

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