Handreichung zur Antragsstellung im Rahmen des Antrags E 92 - Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen

Bei der Umsetzung des Etatantrags E 92/2023 hat sich gezeigt, dass bei vielen potentiellen Antragstellern und auch in den Ortsbeiräten ein Informationsbedarf besteht, ob die geplante Aktivität im Rahmen des Etatantrags 92 förderfähig ist oder nicht. Das Kulturamt informiert deshalb alle Antragsteller/-innen bzw. die antragstellenden Ortsbeiräte darüber, dass eine Veranstaltung im Sinne des Wortlauts des Etat-Antrags nur dann förderfähig ist, wenn alle folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Es muss sich um ein Stadtteilfest handeln, das sich besonders dadurch qualifiziert, dass verschiedene Vereine/Initiativen zusammenarbeiten.

2. Der Charakter des Stadtteilfestes ist nichtkommerziell und die Veranstalter sind Verbände, Vereine oder ehrenamtliche Veranstalter/-innen

3. Die mögliche Förderung dient primär dazu, aufgrund gestiegener Kosten hinsichtlich ihrer Durchführung gefährdete Feste in den Stadtteilen zu sichern. Die Förderung dient insofern vor allem der Abdeckung gestiegener Sach-, Energie-, Material- und erforderlicher Kosten für externe Dienstleister.

4. Das Stadtteilfest hat den Charakter eines „Frankfurter Festes“, d.h. eines öffentlich zugänglichen Festes, das sich an die gesamte Stadtbevölkerung (bzw. Altersgruppen wie Kinder, Senioren) richtet. Es muss sich dem Wortlaut entsprechend dabei um eine einzelne, ggf. mehrtägige Festveranstaltung handeln.
Allgemeine Vereinsförderung, vereinsinterne Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen oder Kampagnen fallen nicht unter diesen Wortlaut.
In der Regel ist unter einem Stadtteilfest eine Veranstaltung unter freiem Himmel zu verstehen. Klassenfeste, Kindergartenfeste, Schulfeste, Straßen- und Nachbarschaftsfeste und Vereinsfeste werden nicht alleine durch deren Durchführung in einem Stadtteil zu einem Stadtteilfest im Sinne der Förderung durch den E 92.

5. Das Stadtteilfest muss einen tatsächlichen Förderungsbedarf haben. Das bedeutet, dass (ohne Einrechnung der Förderung) die vorab kalkulierten Ausgaben des Stadtteilfestes über den absehbaren Einnahmen liegen müssen.

6. Zur Bewilligung ist deshalb die vorherige Einreichung eines formlosen Antrages, einer inhaltlichen Projektbeschreibung (Programm des Festes, Beteiligte, Zielrichtung etc.) unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes (Darstellung aller geplanten Einnahmen und Ausgaben) beim Kulturamt notwendig.

7. Die Förderung des Stadtteilfestes muss vom zuständigen Ortsbeirat formell im Rahmen einer Ortsbeiratsinitiative (OI) befürwortet werden. Um die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten wird dringend empfohlen, den Antrag bereits vor oder parallel zur Einbringung in den Ortsbeirat auch beim Kulturamt zur Prüfung einzureichen.

8. Aus dem Wortlaut des Etatantrags ergibt sich, dass für Stadtteilfeste, die bereits im Jahr 2023 stattfinden oder -fanden, ausnahmsweise auch eine nachträgliche Antragstellung möglich ist, wenn nicht mehr anders möglich. In diesem Fall muss mit dem Antragsschreiben und einer inhaltlichen Projektbeschreibung die Endabrechnung des Festes mit den Ist-Kosten und Ist-Einnahmen, dem entstandenen Verlust und den entsprechenden Belegen beim Kulturamt eingereicht werden.

9. Für Stadtteilfeste, die sich noch in Planung befinden, ist der Antrag auf Förderung grundsätzlich vorab zu stellen

10. Sofern im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt wird, dass die Förderung nicht benötigt wurde, wird eine (teilweise) Rückforderung der Fördermittel veranlasst, so dass andere Feste mit Förderbedarf unterstützt werden können.

Da die im Etatantrag eingestellten Mittel endlich sind, wird im Interesse der eigenen Planungssicherheit empfohlen, ein geplantes Stadtteilfest mit Förderungswunsch möglichst frühzeitig, ca. 6 Wochen vor Beginn, beim Kulturamt anzumelden. Dies gilt auch bereits für geplante Veranstaltung in 2024.

Im Falle einer sehr starken Häufung von Anträgen aus einem Stadtteil (bislang nicht der Fall) behält sich das Kulturamt vor, Bewilligungen einige Zeit zurückzustellen, um auch Veranstaltern aus anderen Stadtteilen die Chance auf Antragstellung zu belassen.

Bei Rückfragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an kulturfoerderung@stadt-frankfurt.de


Kulturamt Frankfurt am Main
Brückenstr. 3 – 7
60594 Frankfurt am Main
E-Mail: kulturfoerderung@stadt-frankfurt.de

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