KulturPass für Jugendliche

 

Informationen zum bundesweiten KulturPass
 

Wer kann KulturPass beantragen:

• Der KulturPass richtet sich an:

- alle Jugendlichen, die 2024 18 Jahre alt werden (Jahrgang 2006)

- mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Nationalität im Besitz entweder eines elektronischen Personalausweises mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige), einer eID-Karte (für EU Bürger*innen) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) (für Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland)



Wer kann sich wie als Kulturanbietender registrieren:

• Ab dem 17. Mai 2023 können sich die Kulturanbietenden auf einer Web-Plattform (Für Anbietende: kulturpass.de) registrieren und einen Webshop mit ihren Angeboten anlegen.

• Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

• Diese erstellen dann auf der Plattform einen Account, der wie ein Webshop funktioniert. Dort können Produkte manuell, per CSV-Datei oder per API eingepflegt werden, die dann in der KulturPass-App reservierbar sind.

• Über das System werden diese informiert, wenn ein Angebot reserviert wurde, und können es zur Abholung bereitstellen.

• Nach der Abholung wird der Preis für das Angebot in einem Turnus von bis zu drei Wochen automatisch erstattet.



Wie ist die Budget-Verwaltung geregelt:

• Die Nutzer*innen erhalten ein virtuelles Budget von 100 Euro, das sie innerhalb von zwei Jahren über eine mobile App - die KulturPass-App - einsetzen können. Das Budget kann über die KulturPass-Website oder App für beispielsweise Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten eingelöst werden. Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommen die Nutzer*innen vor Ort bei den Kulturanbietenden oder digital.

• Im Kulturpass können sowohl konkrete Angebote als auch Wertcodes angeboten werden. Es gibt zwei unterschiedliche Wertcodetypen: den Einlöse- und den Anbieter-Code. Beide sind an einen Geld-Betrag und nicht an einen konkreten Artikel gebunden.

- Einlöse-Code: lässt sich vor Ort bei dem/der Anbietenden in ein konkretes Produkt oder Ticket umwandeln. Er bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird erst vor Ort ermittelt, der Restbetrag ist durch den/die Anbietende*n über den Shop zu erstatten. Der Einlöse-Code soll nach 10 Tagen verfallen

- Anbieter-Code: richtetet sich hauptsächlich an den Verkauf von digitalen Tickets für Veranstaltungen, da er sich nur digital einlösen lässt. Für den Anbieter-Code muss der/die Anbietende einen Code generieren, der auf dessen/deren Plattform eingelöst werden kann. Der Anbieter-Code bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird bei Einlösung ermittelt. Ein evtl. Restbetrag ist durch den/die Anbietende über den digitalen Marktplatz zu erstatten. Der Anbieter-Code soll nach 48 Stunden verfallen.
 

Mehr Informationen: https://www.kulturpass.de

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