Der Bund stellt zur Unterstützung der Kultureinrichtungen in der Energiekrise gezielte Hilfen im Umfang von einer Milliarde Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat für den „Energiefonds Kultur“ nunmehr die erste Tranche freigegeben. Der Fonds soll im Laufe des Februars 2023 starten und für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 greifen.
Die Hilfsmaßnahmen des Bundes in der Energiekrise, insbesondere die Gas- und Strompreisbremsen, helfen auch den Kultureinrichtungen, den Energiekostenanstieg zu dämpfen. Sie werden aber nicht ausreichen, den Kostenanstieg komplett aufzufangen und eine nachhaltige Absicherung der kulturellen Infrastruktur zu gewährleisten. Daher stellt der Bund zur Unterstützung der Kultureinrichtungen in der Energiekrise gezielte Hilfen im Umfang von insgesamt einer Milliarde Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat dafür die erste Tranche in Höhe von 375 Mio. Euro freigegeben. Für das Jahr 2023 sollen insgesamt 750 Mio. Euro Hilfsmittel zur Verfügung stehen, für 2024 nochmals 250 Mio. Euro. Der Fonds umfasst den Zeitraum rückwirkend vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2024.
Der Fonds bezuschusst die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig. Nach den bisherigen Überlegungen sollen öffentliche Einrichtungen mit 50 Prozent ihrer Mehrkosten, freie und private Einrichtungen mit 80 Prozent durch den Fonds unterstützt werden. Auch Einrichtungen der kulturellen Bildung wie z.B. Musikschulen und Jugendkunstschulen sowie soziokulturelle Zentren sollen antragsberechtigt sein. Der der Berechnung zugrunde gelegte Energieverbrauch soll pauschal um eine (fiktive) Einsparung von 20 Prozent gekürzt werden. Berücksichtigt werden sollen die Mehrbedarfe für Gas, Wärme und Strom, andere Energieträger sind derzeit nicht umfasst. Auch Kulturveranstaltungen außerhalb von Kultureinrichtungen sollen Hilfen in Form einer Pauschale beantragen können. Weitere Unterstützungsbedarfe, z. B. für
Künstlerinnen und Künstler, sollen durch die Länder abgedeckt werden. Die Abwicklung soll – wie beim Corona-Sonderfonds – über eine zentrale Plattform erfolgen.
Mehr informationen unter: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html