24.02.2017 - Entschluss über die institutionelle Förderung für die freien Theater ist gefallen

 

Die Kulturdezernentin
Dr. Ina Hartwig

PRESSEINFORMATION
24.02.2017

Entschluss über die institutionelle Förderung für die freien Theater ist gefallen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Förderung für 2017 und stellt Weichen für die Zukunft

In seiner gestrigen Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung die Förderung freier Theater im Rahmen der Zwei- und Vierjahresförderung beschlossen und folgt dabei den Vorschlägen des Magistrats.

Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig verdeutlicht die Tragweite: „Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist die Förderung der Freien Theater für 2017 gesichert. Zugleich werden die Weichen für die künftige Entwicklung der Freien Theaterlandschaft gestellt. Frankfurt hat durch den dauerhaften Anstieg der Fördermittel einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht.“ Der Beschluss regelt die Mittelaufteilung von 2.481.500 Euro sowie das Vergabeverfahren der einmaligen zusätzlichen Infrastruktur-Fördermittel von rund einer Million Euro.

Mit Beginn des Jahres 2018 werden zusätzliche Mittel der künstlerischen Arbeit der freien Theater zu Gute kommen, indem die Fördersumme der Zwei- und Vierjahresförderung erneut erhöht wird. Damit alle nicht-städtischen Theater von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren können, wird das Verfahren zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung neu aufgerollt. Sie können sich gemäß den geltenden Theaterförderrichtlinien für eine Förderung ab 1. Januar 2018 bewerben oder einen aktualisierten Antrag stellen. Ende der Antragsfrist ist der 18. April 2017. Alle Informationen zur Antragsstellung sowie aktuelle Antragsformulare werden ab dem 1. März 2017 auf dem Kulturportal unter www.kultur-frankfurt.de im Bereich „Bühne“ zur Verfügung gestellt werden. Die nächste Antragsstellung auf Zwei- und Vierjahresförderungen wird 2019 für eine Förderung ab dem 1. Januar 2020 möglich sein.

Die im laufenden Jahr 2017 einmalig zusätzlich bereit stehenden Mittel für besondere Maßnahmen im infrastrukturellen Bereich werden vom Kulturamt ausgeschrieben, Details zum Verfahren sowie Förderkriterien und entsprechende Antragsformulare werden ab dem 1. Mai 2017 ebenfalls auf dem Kulturportal zur Verfügung gestellt werden, das Ende der Antragsfrist ist der 18. Juni 2017.

Für Rückfragen der Theater stehen im Kulturamt Katharina Schröck unter Telefon 069 / 212 31698 und Johannes Promnitz unter Telefon 069 / 212 32407 bzw. theaterfoerderung@stadt-frankfurt.de zur Verfügung.
 

Dezernat Kultur und Wissenschaft
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Antje Runge
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