02.11.2012 - Konzept für Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle weiterentwickelt

 

Dezernat II Planen und Bauen
Dezernat VII Kultur und Wissenschaft

PRESSEINFORMATION
02.11.2012

Konzept für Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle weiterentwickelt
Magistrat beschließt Bau- und Finanzierungsvorlage

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat die Bau- und Finanzierungsvorlage für die Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle beschlossen. Dabei wurde der von der Stadtverordnetenversammlung im Frühjahr 2012 gefasste Grundsatzbeschluss für die Erinnerungsstätte weiterentwickelt. Die Grundlage bildet das Konzept des Büros KatzKaiser.

„Indem Bezüge zwischen historischen Fragmenten hergestellt werden, werden die furchtbaren Geschehnisse der Deportation in den Jahren 1941 bis 1945 nachvollziehbar gemacht“, fasst Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz das Konzept zusammen. „Dabei werden vorhandene Spuren und Zeitschichten konserviert, Zitate von Opfern und Zeitzeugen auf den Weg zur Rampe des Kellers, im Keller, am Stellwerk und an anderen Stellen angebracht.“

„Die Gedenkstätte verdeutlicht, dass Frankfurt als Stadt in die nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen verwickelt war wie andere deutsche Städte auch. Trotz der mit Frankfurt verbundenen Tradition von Liberalität und Weltoffenheit hat sich gezeigt, dass der Firnis der Zivilisation ein dünner ist. Aus der nationalsozialistischen Diktatur und ihrer Vorgeschichte ergibt sich für die Heutigen eine fortdauernde Verpflichtung, die Erinnerung an die Deportationen mitten in unserer Stadt wachzuhalten“, so Kulturdezernent Felix Semmelroth.

Zeitgleich mit der Fertigstellung des Neubaus der Europaischen Zentralbank (EZB), wird der erste Bereich der Gedenkstätte der Öffentlichkeit übergeben. Er umfasst die Rampe und den historischen Kellerraum der Großmarkthalle auf dem Gelände der EZB, den öffentlichen Weg von der Sonnemannstraße bis zum Stellwerk sowie das Gleisfeld.

Der letzte Bauabschnitt, die Sanierung des Stellwerks, der Bogenbrücke und des Fußgängerstegs mit dem historischen Aufgang kann erst nach Abstimmung mit allen Beteiligten nach Abschluss der übrigen Baustellen erfolgen. Ziel ist es, die Maßnahme im Frühjahr 2014 abzuschließen und damit die Erinnerungsstätte als Ganzes der Öffentlichkeit vorzustellen.

Die Kosten für den ersten Abschnitt belaufen sich auf rund 4,8 Millionen Euro brutto. Davon trägt die EZB eine Million Euro. Die im Grundsatzbeschluss genannten Kosten von 8,4 Millionen Euro für das Gesamtprojekt werden nach aktuellem Stand voraussichtlich um 500.000 Euro unterschritten.

Weitere Informationen zum Entwurf finden sich im Internet unter http://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de, unter Projekte, Europäische Zentralbank, Wettbewerb Erinnerungsstätte.

Pressekontakt: Mark Gellert, Dezernat II – Planen und Bauen, Telefon 069/212-36304, E-Mail mark.gellert@stadt-frankfurt.de