Kurt-Magnus-Preis

Die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) verleiht jährlich den Kurt-Magnus-Preis. Zu diesem Zweck hat die ARD 1962 die Dr. Kurt-Magnus- Stiftung ins Leben gerufen, aus deren Mitteln qualifizierte Nachwuchskräfte des deutschen Hörfunks gefördert werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaft stellt der Stiftung dafür jährlich einen festen Betrag von € 25.000 zur Verfügung.

Die Federführung für die Preisverleihung liegt beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main, bei welchen Dr. Kurt Magnus bis zu seinem Tode 1962 Vorsitzender des Verwaltungsrates war.

Jede der in der ARD zusammengeschlossenen Anstalten kann pro Jahr eine im Sinne der Stiftung geeignet erscheinende Nachwuchskraft benennen. Diese sollte überdurchschnittlich befähigt sein.

Eine Jury, bestehend aus 3 Mitgliedern der ARD-Hörfunk-Kommission (ein Vertreter der jeweils geschäftsführenden ARD-Anstalt, ein von der Programmdirektoren-Konferenz zu benennender Vertreter sowie ein Vertreter des Hessischen Rundfunks) entschiedet über die Vergabe des Preises.

Die Gesamtzahl der bisherigen Preisträger beträgt über 350. Gekührt wurden unter anderen Marion von Haaren, Dr. Udo Reiter, Prof. Dr. Klaus Berg, Nina Grunenberg, Thomas Gottschalk, Günther Jauch.

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