Gegründet wurde die Polytechnische Gesellschaft e.V. von engagierten Frankfurter Bürgern im Jahre 1816. Seither setzt sich die Bürgervereinigung, der auch Johann Wolfgang von Goethe und Freiherr vom Stein angehörten, für die Förderung der Frankfurter Stadtgesellschaft ein. Auf die traditionsreiche Vereinigung gehen Initiativen zurück wie die Gründung der Frankfurter Sparkasse von 1822, die erste Sonntagsschule für Handwerksgesellen, Schulspeisungen für Arbeiterkinder, Fortbildungsangebote für Frauen und das Museum für Angewandte Kunst.
Die Zwecke der Stiftung sind die Förderung
• von Bildung, Wissenschaft und Technik,
• von Kunst und Kultur einschließlich der Pflege des kulturellen Erbes,
• von Aktivitäten im sozialen, karitativen und humanitären Bereich
in Frankfurt am Main oder im Interesse der Bürger von Frankfurt am Main.
Förderung im Sinne des Stiftungszwecks ist auch die Vermittlung und die gegenseitige Verknüpfung von Wissen sowie der Technologie-Transfer.
Die Stiftungszwecke werden insbesondere, aber nicht ausschließlich erreicht im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Technik und im Bereich von Kunst und Kultur durch
• die Förderung und Durchführung von Modellprojekten,
• die Vergabe von Stipendien,
• die Vergabe von Preisen,
• die Förderung der beruflichen und wissenschaftlichen Fortbildung sowie der Erwachsenenbildung, z:B: durch Seminare und Kurse,
• die Durchführung und die Förderung von wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen,
• die projektbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Rahmen des Stiftungszwecks,
im sozialen, karitativen und humanitären Bereich durch
• die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, z.B. durch Entwicklung und Durchführung von Projekten auf den Gebieten der Präventiv- und der Palliativmedizin,
• die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, z.B. durch Entwicklung und Durchführung von Modellprojekten für betreutes Wohnen,
• die Förderung des Wohlfahrtswesens, z.B. zugunsten von pflegebedürftigen Menschen, insbesondere durch Maßnahmen gemäß nachfolgendem Abs. 3,
• die Unterstützung des in § 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreises, insbesondere durch finanzielle und ideelle Hilfe.