Hinweise zur Antragstellung

Wie beantragt man einen städtischen Zuschuss?

Antragsfrist und Antragstellung:
• Ihr Antrag soll min. 3 Monate vor Projektbeginn beim Kulturamt eingehen.
• Damit Sie möglichst einfach einen Antrag stellen können, bieten wir Vordrucke an.
• Nur vollständige, fristgerecht eingereichte und unterschriebene Anträge können bearbeitet werden.

Formulare für eine einfache Antragsstellung siehe unten (Download)
• Anschreiben (mit Adresse, Ansprechpartner, Bankverbindung, Unterschrift)
• Projektbeschreibung (Ausstellung / Präsentation)
• Kosten- und Finanzierungsplan (Ausstellung / Präsentation)
• Projektbeschreibung (Publikation / Katalog)
• Kosten- und Finanzierungsplan (Publikation / Katalog)

„Kosten- und Finanzierungsplan“ bedeutet: Darstellung aller Einnahmen u. Ausgaben, die mit dem Projekt verbunden sind. Nennung Ihrer Kooperationspartner und ggf. anderer Institutionen bei denen Sie Geld beantragt oder um Unterstützung gebeten haben.

Weitere Unterlagen, die Sie einreichen müssen
• bei Vereinen: aktuelle Satzung
• bei Kunst- und Kulturschaffenden: Lebenslauf
• Angaben zum Tätigkeitsbereich, Übersicht der bisher durchgeführten Projekte etc.
• antragsrelevante Veröffentlichungen

Bewilligung oder Ablehnung:
• nach der Bearbeitung der vorgelegten Unterlagen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob ein Zuschuss bewilligt oder der Antrag abgelehnt wurde
• Der offizielle Bewilligungsbescheid wird zeitnah zur Realisierung Ihres Vorhabens ausgestellt.
• Wurde Ihr Projekt bewilligt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns ein 2 Belegexemplare (Plakat, Einladungskarten u.ä.) zukommen lassen würden.

Verwendungsnachweis
• Bitte weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen nach und fügen Sie entsprechende Belege bei. Wir bevorzugen die Vorlage von Fotokopien der Belege. Ein Nachweis lediglich in Höhe des von uns gewährten Zuschusses ist nicht ausreichend, sondern ist in der Gesamthöhe der Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.
• Bitte erstellen Sie einen inhaltlichen Sachbericht und legen Sie evtl. vorhandene Presseberichte bei.
• Vergessen Sie bitte nicht, den Verwendungsnachweis mit Ihrer Unterschrift zu versehen.
• Das beigefügte Formblatt muss nicht verwendet werden, alle dort aufgeführten Elemente müssen aber in den vorgelegten Unterlagen enthalten sein.

Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist im Rahmen einer städtischen Förderung vorgeschrieben und unterliegt der städtischen Revision.

Mit dem Verwendungsnachweis wird für die Stadt als Unterstützer dokumentiert, ob das Projekt auf der inhaltlichen und finanziellen Ebene erfolgreich war.

Bitte beachten Sie: ein neuer Antrag kann ohne die Vorlage des letzten Verwendungsnachweises nicht bearbeitet werden.

Für eine zeitnahe und unaufgeforderte Vorlage des Verwendungsnachweises sind wir sehr dankbar.

Ihre Ansprechpartner*innen zur Beantwortung weiterer Fragen:
STADT FRANKFURT AM MAIN
Kulturamt Frankfurt am Main
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main

Abteilungsleiter Kulturförderung:
Johannes Promnitz (in Vertretung für Fachbereich Bildende Kunst)
Telelefon: ++49 (0)69 / 212 – 32407
e-mail: johannes.promnitz@stadt-frankfurt.de

Administrativer Bereich Kulturförderung (Fragen zu Kalkulation und Abrechnung):
Anja Söhns
Telefon: ++49 (0)69 / 212 – 300 61
e-mail: anja.soehns@stadt-frankfurt.de

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