Städtische Kunstsammlung

 

Die Städtische Kunstsammlung – 100 Jahre Künstlerförderung

Die Städtische Kunstsammlung dient der Stadt Frankfurt als Förderinstrument. Seit 1928 unterstützt das Kulturamt ortsansässige Bildende Künstler*innen durch den Ankauf ihrer Werke.

Die Sammlungsgeschichte

Die Geschichte der Städtischen Kunstsammlung beginnt 1922 mit der Gründung der „Frankfurter Künstlerhilfe“ durch den Künstler Jakob Nussbaum und den Frankfurter Amtsgerichtsrat Dr. jur. Ernst Moritz Levy. Als private Initiative Frankfurter Bürger unterstützt sie Frankfurter Künstler, die unter den schwierigen Bedingungen der Nachkriegszeit in Not geraten waren, durch Ankäufe ihrer Werke. 1928 wurde die „Frankfurter Künstlerhilfe“ zu einer städtischen Einrichtung unter der Aufsicht des Kulturamtes. Als erste Amtshandlung wurde 1928 die sogenannte „Kunstsammelstelle“ geschaffen. Sie befand sich zuerst in der Städelschule, später im Museum für Angewandte Kunst und seit 1953 im Kulturamt.

Bis in die frühen 30er Jahre entwickelte sich aus den Ankaufsaktivitäten eine respektable Kunstsammlung, u.a. mit Werken von Künstlern der klassischen Moderne, wie Max Beckmann oder Willi Baumeister. Die Ankäufe wurden meist auf Empfehlung der Museumsdirektoren und anderer Experten getätigt. Viele der geförderten Künstler waren in den Zwischenkriegsjahren Professoren, Dozenten und Studierende der Städelschule. Die „Frankfurter Künstlerhilfe“ hat damals ihren Teil dazu beitragen dürfen, diese Künstler in Frankfurt zu halten und die Attraktivität des Kunst-Standorts Frankfurt mitzugestalten.

1933 kam es mit der Übernahme der Stadtverwaltung durch die Nationalsozialisten zu großen Einschnitten. Die Kulturpolitik des NS-Regimes beeinflusste auch die Aktivitäten der „Frankfurter Künstlerhilfe“, die zunächst einmal einer Prüfung unterzogen und im Anschluss in „Frankfurter Künstlerförderung“ umbenannt wurde. Es folgte der Ausschluss nicht-arischer Künstler und dezidiert avantgardistischer Strömungen von der Förderung. Wichtige Protagonisten der Frankfurter Kunstszene verließen die Stadt oder mussten ihre Arbeit einstellen. Zahlreiche Werke wurden beschlagnahmt, anschließend veräußert und sind bis heute verschollen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Arbeit wieder ganz im Sinne der beiden Gründerväter fortgesetzt.

Der Verleih

Die Werke der Sammlung innerhalb der Stadtverwaltung öffentlich auszustellen, hat Tradition. Teile der Sammlung sind so in allen Frankfurter Verwaltungsgebäuden präsent. Als Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung haben auch Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kunstwerke für Ihre Dienststelle auszuleihen. Eine dieser Bedingungen ist ein Leihvertrag, den wir mit Ihnen abschließen und der den verantwortungsvollen Umgang mit den Kunstwerken sicherstellen soll. Ein anderes Verleihkriterium ist der öffentliche Charakter Ihrer Diensträume. Öffentliche Orte innerhalb der Stadtverwaltung wären z.B. Räume mit repräsentativer Funktion und hoher Besucherfrequenz wie Amtsleitungs- und Dezernatsbüros inklusive der Vorzimmer oder auch Sitzungs- und Wartesäle, Foyers, Empfangs-, Service- und Kassenbereiche, größere Konferenz- oder Besprechungsräume.

Wenn der von Ihnen angedachte Ausstellungsort als öffentlich gelten kann, würden wir gerne einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um die Ausleihmöglichkeiten mit Ihnen im Einzelnen besprechen zu können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Kontakt

Susanne Kujer
Leiterin des Fachbereichs Bildende Kunst
Kulturamt Frankfurt am Main
Brückenstr. 3-7
60599 Frankfurt am Main
Tel.: 069 212 33550
E-Mail: susanne.kujer@stadt-frankfurt.de

Manuel Raven
Städtische Kunstsammlung / Künstlerverzeichnis / Nachlässe
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069 212 3 40 58
E-Mail: manuel.raven@stadt-frankfurt.de