Vergabe städtischer Künstlerateliers in Frankfurt am Main

Arbeitsateliers für Künstler*innen in Frankfurt am Main

Die Vergabe der durch das Kulturamt Frankfurt subventionierten Arbeitsateliers richtet sich an alle professionell arbeitende Bildende Künstler*innen, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt nachweisen können. Eine Altersbeschränkung besteht nicht, jedoch sollten vor allem Künstler*innen, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, durch ein subventioniertes Atelier einen Anschub für den Aufbau ihrer künstlerischen Karriere erhalten.

Die städtisch geförderten Ateliers befinden sich in unterschiedlichen Liegenschaften im Frankfurter Stadtgebiet:

  • Atelierhaus Ostparkstraße 47-49
  • Kulturbunker Schmickstraße 18
  • Ateliers im Frankensteiner Hof Paradiesgasse 2-6
  • ATELIERFRANKFURT Schwedlerstraße 1-5

Die vermieteten Ateliers sind ausschließlich Arbeitsateliers und keine Wohnflächen.

Bewerben können sich professionelle Bildende Künstler*innen, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule, Fachhochschule oder bei fehlender Ausbildung eine Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation des Werdegangs erkennen lässt.

- Nicht gefördert werden Student*innen oder nicht hauptsächliche Künstler*innen.
- Eine Bewerbung mehrerer Künstler/innen für ein Gemeinschaftsatelier ist möglich.
- Für die Atelierförderung ist
- ein Einkommensnachweis erforderlich (Obergrenze 28.000,- € pro Jahr).
- eine kontinuierliche künstlerische Praxis über mindestens drei Jahre nachzuweisen.
- Künstler*innen im fortgeschrittenen Alter, die bereits eine längere künstlerische Tätigkeit ausüben sind gebeten, ihre Ausstellungen oder Werkprojekte der vergangenen fünf Jahre nachzuweisen.

Die Förderwürdigkeit bewertet das Kulturamt. Bei mehreren freien Ateliers erfolgt die Abstimmung mit einem Atelierbeirat. Dieser beurteilt die künstlerische Professionalität und macht Vorschläge für die Vergabe der freien Ateliers. Geschäftsführung und stimmberechtigter Vorsitz des Beirats ist die Aufgabe des Kulturamtes und wird in der Regel von dem Fachreferat für Bildende Kunst wahrgenommen. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Atelierbeirats (jeweils eine Vertreter*in) wird situationsbedingt bestimmt.

Die Mietdauer beträgt 3 Jahre mit Option auf eine Verlängerung. Hierzu ist eine erneute Bewerbung notwendig. Nach Ablauf der Mietdauer findet keine automatische Verlängerung statt. Eine vertragliche Veränderung des Mietverhältnisses z.B. nach einer längerfristigen Verlagerung des Wohn- und Lebensmittelpunktes, bleibt vorbehalten.

Die Mietpreise sind subventioniert und variieren aktuell abhängig von Ausstattung und Lage zwischen 3,75 Euro - 5,00 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter). Der reguläre, nicht subventionierte Mietpreis, beträgt zwischen 7,00 Euro - 9,00 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter). Eine Subvention der Umlagen besteht nicht.

Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung kann mittels Formular - als Download s.u. - erfolgen. Beigefügt erbitten wir einen aktuellen Lebenslauf und Werkportfolio.

Das Kulturamt führt eine Warteliste potentieller Interessent*innen, die maximal ein Jahr lang auf der Warteliste geführt werden, wenn keine Verlängerung beantragt wird. Bewerbungen für Verlängerungen des Mietverhältnisses sind 8 Monate vor Ablauf einzureichen.

Kontakt:
Susanne Kujer

Fachbereichsleiterin Bildende Kunst
Kulturamt Frankfurt am Main
Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main

Telefon (069) 212-33550

susanne.kujer@stadt-frankfurt.de

Ansprechbar für das ATELIERFRANKFURT:
Corinna Bimboese
Direktorin
Schwedlerstraße 1-5, 60314 Frankfurt am Main
Telefon (069) 7430-3771
bimboese@atelierfrankfurt.de

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