Fachbereich Musik

 

Popularmusik hat sich innerhalb von wenigen Jahrzehnten zu einem eigenständigen und bedeutenden Kulturbereich entwickelt. Mit ihren unterschiedlichen Genres und Stilfacetten von Blues über Jazz zum Rock, von Punk bis Techno, ist sie generationsübergreifend für viele Menschen zum festen Bestandteil ihres Lebens geworden. Auch Frankfurt verfügt mit rund 1.000 Musikgruppen und Solokünstler*innen über eine lebendige Musikszene, von der immer wieder wichtige Impulse für neue Musikentwicklungen ausgehen.

Popularmusikförderung bedeutet daher, musikstilistische Vielfalt zu ermöglichen und künstlerische Experimente, Individualität und Eigenständigkeit zu unterstützen. Um wirksam und effizient fördern zu können, werden dabei die soziokulturellen, künstlerischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen Popularmusik entsteht und sich entfaltet, berücksichtigt. Statt der Künstler*innen- oder Einzelförderung steht der Auf- und Ausbau einer praxisnahen und funktionstüchtigen Infrastruktur im Mittelpunkt der Förderaktivitäten. Mehr als 150 Musikübungsräume stehen inzwischen kostengünstig der Musikszene zur Verfügung. Zahlreiche hochwertige und praxisnahe Fortbildungsangebote werden durch Zuschüsse an qualifizierte Einrichtungen ermöglicht. Initiativen finden bei der Realisation von ambitionierten Veranstaltungskonzepten ebenso Unterstützung, wie bei der Veranstaltung von Konzertreihen und Festivals. Zusammen mit den teilweise institutionell geförderten Musikclubs können so vielfältige Auftrittsforen für die lokale Musikszene geschaffen werden. Die internationale Programmgestaltung gewährleistet darüber hinaus einen fruchtbaren künstlerischen Austausch.

Aber nicht nur hinsichtlich der Auftrittsmöglichkeiten bedarf die Musik verschiedenster Aktivitäten, um sich öffentlich machen zu können. Daher findet auch die Herstellung und der Vertrieb von Band-Katalogen, Tonträger-Samplern und Videos Unterstützung. Auch Projekte, die den Musikgruppen eine angemessene Präsenz in den Medien sichern, werden initiiert und gefördert.

Um einen Überblick über die Struktur des Musikmarktes zu schaffen und gleichzeitig das Anknüpfen von Kontakten zu erleichtern, unterstützt das Kulturamt zudem Projekte zur Erstellung von entsprechenden Informationsbroschüren.

Durch viele erfolgreich durchgeführte Projekte ist eine Reihe von miteinander kooperierenden Musikinitiativen entstanden. Sie alle halten zahlreiche Informations- und Serviceangebote für Musikerinnen und Musiker bereit und bilden so ein effektives und ausbaufähiges Netzwerk, zu dem selbstverständlich auch das Musikreferat gehört.

Einen umfangreichen Einblick in die Popularmusikförderung (PDF) liefert der unten eingefügte Link.

Referent:
Sascha Wild
sascha.wild@stadt-frankfurt.de
069-212 38424

Im Bereich der Allgemeinen Musikförderung gelten folgende Kriterien:

Die Allgemeine Musikförderung dient schwerpunktmäßig der unterstützenden Förderung der Basisarbeit der in der Stadt Frankfurt am Main ansässigen Chöre und Musikvereine sowie zur Realisierung von Konzertprojekten.

Eine Unterstützung im Rahmen der Allgemeinen Musikförderung durch das Kulturamt Frankfurt aus Mitteln des Kulturetats ist unter Berücksichtigung folgender Punkte möglich:

• Förderfähig sind regelmäßig Institutionen, Vereine, Projektgruppen, Initiativen, Chöre, Kantoreien der Kirchengemeinden und ausnahmsweise professionell arbeitende Einzelkünstler*innen, die in Frankfurt am Main ansässig sind bzw. hier den Schwerpunkt ihrer Arbeit haben bzw. in Frankfurt am Main Projekte verwirklichen

• Zuwendungen können regelmäßig gewährt werden für Dirigentenhonorare, Notenankäufe, Honorarkosten von Solisten und instrumentaler Begleitung von Konzerten, Sach- und Honorarkosten im Rahmen von öffentlich zugänglichen Konzertprojekten

• Die Förderung ist als Breitenförderung der chorischen und musikalischen Arbeit – auch stadtteilbezogen – angelegt bzw. als Unterstützung qualitativ anspruchsvoller Konzertvorhaben in Frankfurt am Main. Eine unterstützende Mitfinanzierung der Arbeit der jeweiligen Institution kann nur dann erfolgen, wenn keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

• Ausgeschlossen ist die Förderung kommerzieller Projekte, die Unterstützung musikalischer Aufführungen im Rahmen religiöser/gottesdienstlicher Handlungen und i.d.R. die Förderung von Gastspielreisen.

• Bei einer erstmaligen Förderung müssen neben den detaillierten Angaben zum konkreten Projekt auch detaillierte Informationen zur bisherigen Arbeit der Institution und deren Ziele, z.B. in Form einer Vereinssatzung, eines Tätigkeitsberichtes oder sonstiger geeigneter Unterlagen, vorgelegt werden.

Als Ansprechpartner für die Durchführung der Förderung in diesem Bereich stehen

Johannes Promnitz, Tel. ++49 (0)69 / 212 32407  und

Anja Söhns, Tel. ++49 (0)69 / 212 30061

gerne zur Verfügung.