25.06.2020 - Clubs als Kulturorte anerkennen und Clubkultur stärken

Die Kulturdezernentin
Dr. Ina Hartwig

PRESSEINFORMATION
25.06.2020


Kulturdezernentin fordert: Clubs als Kulturorte anerkennen und Clubkultur stärken

Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig schließt sich den Forderungen aus Berlin an, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen und nicht in Konkurrenz mit dem Wohnungsbau zu bringen. In einer Bundesratsinitiative setzt sich der Stadtstaat Berlin unter anderem dafür ein, Clubs- und Musikspielstätten in der Baunutzungsverordnung nicht länger als „Vergnügungsorte“, sondern als „Anlagen kultureller Zwecke“ zu kategorisieren. „Clubs- und Musikspielstätten stehen aktuell noch auf einer Stufe mit Kasinos, Diskotheken, Bordellen oder Sexkinos und unterliegen damit den Regelungen profitorientierter Gewerbetreibender. Eine baurechtliche Angleichung bedeutete u.a. Änderungen beim Lärmschutz und der Stadtentwicklungsplanung und die Gleichstellung mit Theater- und Opernhäusern“, sagt Kulturdezernentin Hartwig.

„So vielfältig wie die unterschiedlichen Musikstile ist auch die Clublandschaft. In der Clubkultur entstehen seit jeher Moden und ganze Stilrichtungen, Clubs sind Orte der ästhetischen Erfahrung, der Subkultur, jenseits von Konventionen, die in der Inszenierung von Live-Musik und DJ-Sets, Raum und Licht, Barkultur und sozialer Interaktion Gesamtkunstwerke darstellen – ebenso wie Theater- oder Opernhäuser. Eine städtebauliche Verdrängung der Clubszene durch überwiegend Neu- und Wohnungsbauten ist eine Entwicklung, die wir in Städten wie London und mittlerweile auch Berlin beobachten können. Die Anerkennung und Wertschätzung von Clubs und Musikstätten als wesentlicher Bestandteil unserer Kulturszene ist daher ein wichtiger Schritt“, ergänzt die Kulturdezernentin.

Im Antrag des Berliner Senats werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die „einen regelmäßigen Spielbetrieb und ein anerkanntes künstlerisches Profil aufweisen, das durch kuratiertes Programm, musikästhetischen Anspruch und ein raumgestalterisches Konzept gekennzeichnet ist“. Nicht unter diese Definition fallen z.B. Diskotheken, in denen Musik vom Band abgespielt wird. „Diese genaue Unterscheidung und Definition von Clubs- und Musikspielstätten in Abgrenzung zu Diskotheken ohne kuratiertes Programm finde ich sehr wichtig“, erklärt Hartwig.

Der Vorsitzende von Clubs am Main e.V. Matthias Morgenstern begrüßt die Initiative der Kulturdezernentin: „Nachdem das Thema jüngst bereits im Bundestag diskutiert wurde, sind wir dankbar, dass nun das Land Berlin die Initiative ergreift und Liveclubs und Musikspielstätten als Orte der Kultur anerkennen will. Auch wenn es sich letztlich nur um einen kleinen Unterschied im Baurecht handelt, ist das eine wichtige Klarstellung, gerade in diesen Zeiten, wo Livekultur unserer Gesellschaft sehr fehlt. Wir sind der Kulturdezernentin Dr. Hartwig sehr dankbar für die Unterstützung und wollen mit diesem Schwung die Gespräche in Land und Bund weiterführen."