Förderung von Kunst und Kultur

 

Bildende Kunst und Künstlerförderung

Förderziel

Unterstützung kulturell bedeutsamer Aktivitäten im Bereich der bildenden Kunst.

Beratende und finanzielle Förderung

Die Stadt Frankfurt am Main stellt aus dem Kulturetat in verschiedenen Förderbereichen Mittel zur Durchführung kultureller Projekte zur Verfügung. Damit unterstützt sie aktiv das Kulturleben der Stadt. Zuschüsse werden dabei zur Realisierung kultureller Vorhaben bewilligt.

Kultur zu ermöglichen bedeutet, eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Institutionen, Initiativen und Einzelpersönlichkeiten zu begleiten und deren Projekte zu fördern, wobei die Projektförderung dabei nur zum Teil eine finanzielle Förderung sein kann.

Gewiss sind Geldleistungen besonders wirkungsvoll, doch bedeutet kommunale Förderung ein viel weiteres Feld von Maßnahmen: Von der telefonischen Auskunft bis zu komplexen Beratungen und dem Verfügbarmachen von Informationen und Kontakten besteht ein umfangreicher Katalog aus Bereitstellungen. So ist auch jede finanzielle Förderung stets mit einer umfangreichen Beratungs- und Betreuungsfunktion verbunden. Dies reicht von einer ständigen Wirtschaftlichkeitsüberprüfung über organisatorische und strukturelle Hilfestellungen bis zu einer permanenten Qualitätsbeobachtung.

Dementsprechend sieht sich das Kulturamt als fördernder, entwickelnder und planender Partner der Frankfurter Künstler und Kultureinrichtungen. Es leistet mit seinen zentralen Diensten eine vielfältige kommunale Kulturarbeit in der Metropole Frankfurt am Main. Damit trägt es maßgeblich zu deren Charakter als Kulturstadt mit einem reichen Angebot bei.

Förderbereich Bildende Kunst

Das Referat Bildende Kunst fördert und berät Künstlerinnen und Künstler bei der Durchführung von Veranstaltungen und Projekten. Um über eine Förderung entscheiden zu können, benötigt das Referat eine Beschreibung der Veranstaltung beziehungsweise des Projektes, eine Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan.

Das Referat Bildende Kunst fördert grundsätzlich nach qualitativen Kriterien, dem Fachreferenten obliegt die Vorbereitung einer Förderungsmaßnahme, die schließlich durch die Kulturdezernentin rechtlich vollzogen wird. Um ein schnelles, fristfreies und ganzjähriges Verfahren zu ermöglichen und eine direkte Kommunikation zwischen den jeweiligen Kulturinitiativen und dem Referat sicherzustellen, wird auf Jurys und Ausschüsse weitgehend verzichtet.

Qualitätskriterien und -beurteilungen der Kunstförderung

Das Referat Bildende Kunst setzt sich ein für die Entwicklung von Qualitätskriterien bei allen Künstlern, Künstlerinnen und Kulturschaffenden, die einem kontinuierlichen Kommunikationsprozess unterliegen und laufend hinterfraget sowie aufgrund von Erfahrungswerten ergänzt und aktualisiert, aber auch geprüft und beurteilt werden müssen. Dabei versteht sich das Referat als Dialogpartner von Künstlern, Künstlerinnen und Kulturschaffenden, deren Professionalität vorausgesetzt wird.

Das Förderfeld Bildende Kunst und Künstlerförderung umfasst die Förderung, Präsentation und Vermittlung aktueller Kunst außerhalb der Museen. Die Förderung aktueller bildender Kunst und die Künstlerförderung orientieren sich an den Produktionsbedingungen, Produktionsabläufen, Entwicklungs- und Leistungsstandards innerhalb der aktuellen Kunst, die im regionalen und überregionalen Vergleich gleichermaßen gültig sind. Das entscheidende Förderkriterium für alle Maßnahmen ist die künstlerische Qualität. Grundsätzlich geht das Kunstreferat von folgenden Kriterien für die Qualitätsbeurteilung eines Projektes aus:

Nachhaltigkeit:

Das Projekt ist nachhaltig angelegt, es ist zukunftsfähig, steigert die Standortqualität, sensibilisiert das Publikum für den Wert und die Qualität von Kunst, positioniert sich gesellschaftspolitisch, bindet die lokale Szene mit ein und hat Netzwerkeffekte.

Chancengleichheit:

Das Projekt ist für alle zugänglich. Es hat auch diejenigen Menschen im Blick, denen der Zugang zu künstlerischer Arbeit in der Regel verschlossen ist. Es fördert die Integration unterschiedlicher Ethnien, sozialer Schichten und Altersgruppen.

1. Bildende Kunst

Preise, Beteiligung an regionalen und überregionalen Stipendien, Förderung von Produzentengalerien, Künstlerhäusern und Ateliergemeinschaften, Förderung von Ausstellungs- und Vermittlungsaktivitäten. Bereitstellung preiswerter Arbeitsateliers.

2. Individuelle Künstlerförderung

Projekt- und Ausstellungsbeihilfen, Produktionshilfen, Katalogzuschüsse in Verbindung mit Ausstellungen, Reisestipendien. Individuelle Künstlerförderung durch Ankäufe von Werken von Künstlerinnen und Künstlern für die Städtische Kunstsammlung.

3. Off-Spaces und Ausstellungshallen

In institutionell geförderten Off-Spaces und Ausstellungshallen soll die kommunale Kunstszene Foren erhalten, um sich im Dialog mit dem überregionalen Kunstgeschehen zu präsentieren. Darüber hinaus sollen hier historisch weniger bekannte Aspekte der Frankfurter Kunst des 20. Jahrhunderts präsentiert sowie Ausstellungen von internationalen Künstlerinnen und Künstlern aufgezeigt werden.