Frankfurter Musikpreis

Der Frankfurter Musikpreis wurde im Jahr 1980 ins Leben gerufen. Im jährlichen Wechsel wird die Auszeichnung auf den Gebieten der klassischen und Popular-Musik (Jazz, Rock, Pop) vom Bundesverband der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V. (BDMH) und der Messe Frankfurt GmbH vergeben.

Der Frankfurter Musikpreis wird an Komponisten und Interpreten vergeben, ist jedoch auch als Auszeichnung von Persönlichkeiten aus dem wissenschaftlichen und pädagogischen Bereich der Musik gedacht. Voraussetzung für die Verleihung des Preises sind außerordentliche Leistungen im jeweiligen Fachgebiet sowie die Bedeutung des Wirkens für das nationale und internationale Musikleben.

Der Preis wird jedes Jahr anlässlich der Musikmesse/Pro Light + Sound vergeben. Die Preisverleihung findet traditionsgemäß am Vorabend der Musikmesse und im Rahmen der Eröffnungsfeier zur Musikmesse/Pro Light + Sound statt. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert.

Vergabegremium ist die Stiftung Frankfurter Musikpreis zur Internationalen Musikmesse, den Preisträger bestimmt das Kuratorium der Stiftung. Es besteht aus drei festen und bis zu vier gewählten Mitgliedern: der Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main als Vorsitzende, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V. als stellvertretender Vorsitzender, dem Geschäftsführer der Messe Frankfurt GmbH als stellvertretender Vorsitzender, zwei Repräsentanten aus dem Deutschen Musikrat sowie zwei Repräsentanten aus den Deutschen Musikhochschulen.

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